ASBESTSANIERUNG –
ein Fall für SFR Industrietechnik AG!
Obwohl die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten ist, besteht keine allgemeine Pflicht, asbesthaltige Materialien zu entfernen. Sie müssen nur entfernt werden, wenn sich in Innenräumen beim Aufenthalt eine unmittelbare gesundheitsgefährdende Belastung durch Asbestfasern ergeben kann.
Das bedeutet: Bei täglichen Arbeiten treffen Berufsleute aus dem Bereich Gebäudetechnik nach wie vor auf asbesthaltige Produkte.Beispielsweise bei Asbestzement in Rohren, Kanälen und Platten, bei asbesthaltigem Isoliermaterial, asbesthaltigen Flanschdichtungen, in der Dämmung von Rohren und Leitungen.
Beim Bearbeiten solcher Produkte werden Asbestfasern freigesetzt, die die Gesundheit der arbeitenden Personen und der von Dritten gefährden.
Wussten Sie's?
... dass vor grösseren Renovations-, Umbau- oder Rückbauprojekten eine Gefährdungsermittlung durchgefürht werden muss?
... dass ein Fachspezialist für die Planung und Begleitung der Asbestsanierung dringend empfohlen ist?
... dass das Sanierungsvorhaben der Suva und, falls erforderlich, der örtlichen Behörde gemeldet werden muss?
... dass ein Fachspezialist für die Planung und Begleitung der Asbestsanierung dringend empfohlen ist?
... dass das Sanierungsvorhaben der Suva und, falls erforderlich, der örtlichen Behörde gemeldet werden muss?
... dass eine Ausführung der Asbestsanierungsarbeiten nur durch anerkannte Asbestsanierungsunternehmung vorgenommen werden darf?
... dass während der Asbestsanierungsarbeiten und danach Kontrollen durchgeführt werden sollten?
... dass während der Asbestsanierungsarbeiten und danach Kontrollen durchgeführt werden sollten?
Haben Sie sich schon mal gefragt...
... ob auf Ihrer Baustelle Asbest ein Thema ist und wo Sie ihn überall vorfinden können?
... ob Ihre Baustelle der EKAS Richtlinie Nr. 6503 entspricht? Dies betrifft beispielsweise die Sanierung von Außenfassaden, Dächern, Hallenverkleidungen, Rohrleitungen, Lüftungssystemen, Flanschdichtungen, schadstoffhaltigen Klebern und Abdichtungsmassen.
... ob Ihre Baustelle der EKAS Richtlinie Nr. 6503 entspricht? Dies betrifft beispielsweise die Sanierung von Außenfassaden, Dächern, Hallenverkleidungen, Rohrleitungen, Lüftungssystemen, Flanschdichtungen, schadstoffhaltigen Klebern und Abdichtungsmassen.
... ob ein plausibles Sicherheitskonzept, ein Notfall- und ein Arbeitsplan vorliegen?
... ob sich jemand finden lässt, der verantwortungsvoll mit dem Thema Asbest umgehen kann und alle Aufgaben die damit verbunden sind unkompliziert erledigen wird?
... ob sich jemand finden lässt, der verantwortungsvoll mit dem Thema Asbest umgehen kann und alle Aufgaben die damit verbunden sind unkompliziert erledigen wird?