ASBESTSANIERUNG –
ein Fall für SFR Industrietechnik AG!


Obwohl die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten ist, besteht keine allgemeine Pflicht, asbesthaltige Materialien zu entfernen. Sie müssen nur entfernt werden, wenn sich in Innenräumen beim Aufenthalt eine unmittelbare gesundheitsgefährdende Belastung durch Asbestfasern ergeben kann.
Das bedeutet: Bei täglichen Arbeiten treffen Berufsleute aus dem Bereich Gebäudetechnik nach wie vor auf asbesthaltige Produkte.Beispielsweise bei Asbestzement in Rohren, Kanälen und Platten, bei asbesthaltigem Isoliermaterial, asbesthaltigen Flanschdichtungen, in der Dämmung von Rohren und Leitungen.
Beim Bearbeiten solcher Produkte werden Asbestfasern freigesetzt, die die Gesundheit der arbeitenden Personen und der von Dritten gefährden.

Wussten Sie's?


Haben Sie sich schon mal gefragt...